Winterdienst Wissen – Streu und Räumpflicht, Rechte und Pflichten für Mieter, Vermieter und Anlieger

Was sie schon immer über den Winterdienst in Deuschland wissen wollten

Der Winterdienst – Ihr Retter bei Schnee und Eis.

Die ersten Flocken fallen vom Himmel und die warme Winterjacke wird wieder aus dem Schrank geholt. Zwischen November und März wird es kalt in Deutschland – und meistens fällt dann auch Schnee. Aufgrund der globalen Wetterveränderungen sind extreme Wetterlagen immer häufiger. Doch auch bei geringem Schneefall müssen Passanten und Anwohner vor Unfällen, die aufgrund von Glätte passieren, geschützt werden. Genau hier kommt der Winterdienst ins Spiel!

Inhaltsverzeichnis

Die Streu und Räumfplicht in Deutschland. Wer ist Räumpflichtig?

Die Streu und Räumpflicht in Deutschland

Wer ist in Deutschland streu- und räumpflichtig?

Grundsätzlich sind es die zuständigen Straßenbaulastträger, also die Bundesländer, Landkreise, Städte oder Gemeinden, die verpflichtet sind, öffentliche Straßen im Winter zu räumen. Eine Räum- und Streupflicht ist immer dann gegeben, wenn Verkehrsteilnehmer auch bei hoher Vorsicht und Sorgfalt eventuelle Gefahren durch Schnee und Eis nicht rechtzeitig erkennen können.

Auch das Bundesfernstraßengesetz (FStrG) regelt, dass die Straßenbaulastträger nach besten Kräften die Bundesfernstraßen bei notwendigen Wetterlagen von Schnee und Eis befreien sollen. Zwar ist der Winterdienst auf öffentlich zugänglichen Wegen und Straßen Aufgabe der jeweiligen Gemeinden, diese beschränken sich aber meistens nur auf die Fahrbahnen. Für Gehwege und Grundstücken, die innerorts an öffentliche Straßen angrenzen, gelten andere Regeln.

Rechte und Pflichten für Anlieger

Müssen Anlieger Winterdienst leisten?

Bei privaten, nicht öffentlichen Wegen und Straßen ist immer der Eigentümer dazu verpflichtet, Glätte und die dadurch resultierenden Unfälle zu vermeiden. Per Satzung übertragen die Kommunen die Verkehrssicherungspflicht für Gehwege auf die jeweiligen Anlieger. Die Anlieger können dann selbst entscheiden, ob sie privat dafür Sorge tragen, die Wege um und auf ihren Grundstücken von Glätte zu befreien oder ob sie einen professionellen Winterdienst beauftragen.

Ganz egal, ob ein professioneller Winterdienst oder die Anlieger selbst die Aufgaben übernehmen, sie müssen sicherstellen, dass sich folgende Bereiche bei Schnee und Eis in einem sicheren Zustand befinden:

Was muss geräumt werden?

Winterdienst - Kosten für Mieter

Muss man als Mieter für den Winterdienst aufkommen?

 

Viele Wohnungs- und Häusereigentümer wollen die Räum- und Streupflicht auf ihre Mieter übertragen. Zunächst gilt, dass der Vermieter verpflichtet ist, die Wege um seine Immobilie zu streuen und zu räumen. Wenn er diese Pflicht auf seine Mieter übertragen will, reicht es nicht, einen Aushang im Hausflur aufzuhängen. Auch ist die oft verbreitete Annahme, die Erdgeschossmieter müssen für eine Räumung sorgen, falsch.

Die Mieter sind nur dann dazu verpflichtet, wenn es so im Mietvertrag ausdrücklich geregelt wird. Es müsste beispielsweise klar beschrieben werden, dass die Mieter sich beim Räumen der Gehwege abwechseln. Wie genau, das ist wiederum in der Hausordnung geregelt. Sofern keine klare Reglung vonseiten des Vermieters vorliegt, ist es auch immer der Eigentümer, der sicherstellen muss, dass keine Glätte auf den Gehwegen herrscht.

Strafen und Bußgelder bei Verstößen gegen die Streu- und Räumpflicht

Was droht bei Nichteinhaltung der Streu- und Räumpflicht?

Wird die Streu- und Räumpflicht nicht eingehalten kann es richtig teuer werden. Wegen der Verletzung der sogenannten Verkehrssicherungspflicht, die Grundstücksbesitzer und Eigentümer dazu verpflichtet, die angrenzenden Gehwege vor Gefahrenquellen zu schützen, kommt in allen Bundesländern auf eventuelle Bußgelder die zivilrechtliche Haftung hinzu. In welcher Höhe ein Bußgeld zu bezahlen ist, unterscheidet sich je nach Bundesland enorm. Während in Hamburg mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro zu rechnen ist, werden derartige Verstöße in Thüringen gar nicht geahndet. In den meisten anderen Bundesländern wie beispielsweise Sachsen, Rheinland-Pfalz oder Baden-Württemberg muss ein Bußgeld von bis zu 500 Euro bezahlt werden. 

Wer haftet bei Unfällen aufgrund von Glätte und Glatteis. Winterdienst Wissen klärt auf.

Haftung bei Unfällen

Wer haftet bei Unfällen aufgrund von Glätte?

Grundsätzlich geht man bei Unfällen, die sich aufgrund von Glätte ereignen immer auch von einer Mitschuld der Geschädigten aus. Die Verkehrsteilnehmer, Fußgänger miteingeschlossen, müssen ihr Verhalten auf aktuelle Wetterlage anpassen. Verletzt sich ein Passant aufgrund von Eisglätte, muss zunächst ermittelt werden, ob die Räumpflicht am Unfallort eingehalten worden ist. Wenn dem nicht so ist, kann der verletzte Passant in manchen Fällen Schmerzensgeld und Schadensersatz verlangen.

Hat der betroffene Passant allerdings leichtfertig und bewusst fahrlässig gehandelt, fällt ihm eine Mitschuld zu, selbst wenn eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vorliegt. Wurden alle Vorschriften eingehalten und ein Passant verletzt sich trotzdem, sind keine Konsequenzen für den Eigentümer des angrenzenden Grundstücks zu befürchten.

Winterdienst auch ausserhalb geschlossener Ortschaften? Wer ist verantwortlich.

Wo muss geräumt werden?

Winterdienst auch außerhalb geschlossener Ortschaften?

 Generell ist es in Deutschland so geregelt, dass lediglich an besonders gefährlichen Stellen außerhalb geschlossener Ortschaften eine Streu- und Räumpflicht herrscht. Diese Stellen sind in der Vergangenheit beispielsweise durch vermehrte Unfälle oder einem besonders hohen Verkehrsaufkommen aufgefallen. Von den Verkehrsteilnehmern wird erwartet, dass sie bei schwierigen Witterungsbedingungen, beispielsweise bei Schnee, Nebel oder Eis, ihren Fahrstil anpassen. Besteht trotz einer erhöhten Vorsicht der Autofahrer an einer Stelle eine hohe Gefahr durch Glatteis, besteht hier eine Streu- und Räumpflicht.

Auch auf der Autobahn muss nur an besonders gefährdeten Stellen gestreut und geräumt werden. Für Autofahrer gilt also immer: Seien Sie vorsichtig und gehen Sie nicht davon aus, dass jede Straße von Schnee und Eis befreit wurde.

Streumittel im Winterdienst - Kies, Sand, Salz - Was ist erlaubt?

Welche Streumittel zur Glättebeseitigung sind erlaubt?

 Salz ist als Streumittel schon lange nicht mehr die erste Wahl. Das liegt vor allem an den erheblichen Folgen für Fahrzeuge, Infrastruktur und Umwelt. Deshalb ist Streusalz in den meisten Gemeinden nur in Ausnahmefällen auf großen, öffentlichen Straßen mit einem besonders hohen Verkehrsaufkommen genehmigt. Viele Gemeinden und Städte haben das Streusalz mittlerweile ganz verboten. Ob man mit dem aggressiven Salz gegen Schnee und Eis ankämpfen darf, ist in den jeweiligen Gesetzten, Satzungen und Verordnungen der Kommunen und Städten geregelt. Die umweltschonenden Alternativen sind beispielsweise Kies, Sand oder Sägespäne und reichen gerade für den privaten Gebrauch vollkommen aus.


Auf Granulat und Splitt sollte allerdings ebenso verzichtet werden. Auch hier können giftige Substanzen wie Blei, Arsen oder Quecksilber enthalten sein und Folgeschäden für die Umwelt verursachen. Da bei einem plötzlichen Wintereinbruch das Streugut meist schnell vergriffen ist, empfiehlt es sich, bereits vor den ersten Flocken einen kleinen Vorrat an Streugut anzulegen.

Aufgaben eines Winterdienst Anbieters

Was macht eigentlich ein professioneller Winterdienst?

Bei einem professionellen Winterdienst handelt es sich meist um ein Unternehmen, das sich auf die aus der Streu- und Räumpflicht heraus entstehenden Aufgaben spezialisiert hat. Mit einem speziell auf den Winterdienst optimierten Fuhrpark und Mitarbeitern kümmert sich ein professioneller Winterdienst um die Beseitigung von Schnee, Eis und Glätte, damit Unfälle vermieden werden. Innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Zeiten, also werktags etwa zwischen 7 Uhr morgens und 21 Uhr abends entlastet der Winterdienst private Eigentümer oder Gemeinde, Städte und Kommunen. Die gesetzlich vorgeschrieben Zeiten können je nach Bundesland variieren. Außerdem muss bei plötzlich eintretendem Glatteis innerhalb von 1,5 Stunden Maßnahmen zur Verkehrssicherung ergriffen werden.

Bei privaten Parkplätzen, beispielsweise vor einem Kaufhaus oder Supermarkt, kann man von keiner vollständigen Räumung ausgehen. Hier müssen lediglich die Zufahrtswege von Schnee und Glätte befreit werden.

Innerhalb geschlossener Ortschaften müssen unter anderem besonders gefährliche Stellen gestreut und geräumt werden. Dazu zählen unter anderem:

Bei privaten Parkplätzen, beispielsweise vor einem Kaufhaus oder Supermarkt, kann man von keiner vollständigen Räumung ausgehen. Hier müssen lediglich die Zufahrtswege von Schnee und Glätte befreit werden.

Haftung Winterdienst

Unfall oder Schäden durch Räumfahrzeuge – wer haftet?

 Wie bereits erwähnt, gilt der Grundsatz, dass sich alle Verkehrsteilnehmer auf witterungsbedingte Schwierigkeiten auf Straßen und Gehwegen einstellen müssen. Das gilt ebenso für den Umgang mit Streufahrzeugen und Schneepflügen. Die oft großen Fahrzeuge benötigen meistens mehr Platz als die anderen Verkehrsteilnehmer. Platz machen, keine spektakulären Überholmanöver und defensiv Fahren lautet also die Devise für Verkehrsteilnehmer.

Es empfiehlt sich einen Sicherheitsabstand von mindestens einem halben Tacho zum vorausfahrenden Schneepflug oder Streufahrzeug einzuhalten. Kommt man doch zu nah, wird das eigene Fahrzeug mit Salz oder Schnee bespritzt. Eine verschmierte Windschutzscheibe, eventuelle Kratzer im Lack und jede Menge Ärger sind dann die Folgen. Wird ein entgegenkommendes Fahrzeug durch das Streugut beschädigt, besteht eine Haftung aus § 7 Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG) aufgrund der hier geltenden Gefährdungshaftung. Beschädigt das Streufahrzeug beim Streuen ein parkendes Fahrzeug, besteht grundsätzlich keine Haftung.

Winterdienst für pirvate Haushalte

Professioneller Winterdienst auch für private Anlieger?

Auch für private Anlieger lohnt sich die Übertragung der allgemeinen Räum- und Streupflicht auf einen professionellen Winterdienst. Oft hat man als Privatperson weder die Zeit noch die Expertise, um die angrenzenden öffentlichen oder privaten Wege und Straßen von Schnee und Eis zu befreien. Außerdem beginnt aus rechtlicher Sicht der Winterdienst schon ab 7 Uhr morgens. Gemütlich ausschlafen fällt für Anlieger während der Wintermonate also aus.

Winterdienst vom Profi

Wann lohnt sich ein professioneller Winterdienst?

Die Straßenbaulastträger, also die Gemeinden, Städte und Kommunen sind dazu verpflichtet, ihre öffentlichen Straßen im Winter so vor Glätte durch Schnee und Eis zu schützen, dass eine gefahrlose Nutzung für alle Verkehrsteilnehmer gewährleistet werden kann. Die Arbeiten kann die Gemeinde entweder selbst durchführen oder private Unternehmen beauftragen. Werden private Winterdienste engagiert, hat die Gemeinde trotzdem eine Überwachungs- und Kontrollpflicht. Gerade bei kleineren Gemeinden, die nicht viele eigene Winterfahrzeuge besitzen, lohnt sich die Zusammenarbeit mit einem privaten Winterdienst. Da die verwendeten Fahrzeuge und Maschinen meist auf dem neusten Stand sein müssen, ist ein spezieller Fuhrpark teuer zu pflegen.

Winterdienste sind auf die Räumung und Streuung von Straßen spezialisiert und können eine professionelle Arbeit garantieren. Bei plötzlich eintretendem Schneefall muss der Verkehrssicherungspflichtige innerhalb 1,5 Stunden Maßnahmen ergreifen, die eine gefahrlose Nutzung der Gehwege und Straßen ermöglicht. Diese Vorschrift ist für viele Städte und Gemeinden alleine wegen Personalmangels schwer zu bewältigen.

Ein professioneller Winterdienst ist auf solche, teils außerplanmäßigen Einsätze, spezialisiert. Auch Städte greifen oft auf private Winterdienstleister zurück, da auch ihnen die Kapazitäten fehlen, die gesamte Stadt ordnungsgemäß zu räumen.

 
Retec Winterdienst
Winterdienst Leistungen der Retecgroup

Die Retecgroup ist Ihr Winterdienst Profi für Berlin und München. Mit unserem umfangreichen und modernen Fuhrpark können wir es mit jeglichem Schneechaos aufnehmen.

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